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Ambulante Pflege

zur Liste: Sozialstationen in Ost-Westfalen-Lippe

 

Was bieten Sozialstationen?

Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V

Kriterien:
Krankenhausbehandlung wird durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt. Anspruchszeit bis zu 4 Wochen ggf. durch den MDK verlängerungsfähig.
 

Ambulante Pflege nach SGB V und nach SGB XI

Tätigkeitsbereich:
Behandlungspflege wie verabreichen von Injektionen, anlegen von Verbänden, Dekubitusprophylaxe, Katheterisierung, Medikamentengabe, Blutdruckmessen, Zuckertest, Einreibungen, Bewegungsübungen u.a.
 
Grundpflege wie waschen, baden, Mund- Haar- und Nagelpflege, betten und umbetten, lagern, Wäsche wechseln, Versorgung der Ausscheidung sowie Inkontinenzversorgung, prophylaktische Maßnahmen
 
Tag- und Nachtwache
hauswirtschaftliche Versorgung

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Kriterien:
Der Versicherte kann wegen Krankenhausaufenthalt oder Kur den Haushalt, indem ein Kind unter 12 Jahren lebt, nicht führen und kein anderer im Haushalt lebende Person kann diese Aufgabe übernehmen.

Sonstiges:

Bitte direkt bei der Sozialstation anfragen
 
Betriebsvergleiche
von ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenwirtschaft im Internet hier klicken
 
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